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Sozialfürsorge

– wenn etwas Besonderes erforderlich wird

Die einzelne Kommune ist verpflichtet, soziale Angebote für ihre Bürger zu sichern. Die Kommune muss gewährleisten, dass die erforderlichen Angebote in der eigenen Kommune zur Verfügung stehen, oder die entsprechenden Plätze anderweitig erwerben – in anderen Kommunen, in den Einrichtungen der Region oder in privaten Einrichtungen. Unabhängig davon, wer die sozialen Angebote betreibt, müssen die Kommunen die gesamten Kosten tragen.

Aufgaben der Region

Ab dem Jahre 2007 betreibt die Region Angebote in den folgenden Bereichen:

    • Tages- und Ganztagsangebote für Kinder und Jugendliche mit physischen oder psychischen Behinderungen
    • Betreute Beschäftigungs-, Aktivitäts- und AufenthaltsangeboteW
    • Wohnmöglichkeiten für Bürger mit erheblich herabgesetzten Funktionsfähigkeiten
    • Gesicherte Abteilungen für kriminelle Jugendliche
  • Ausarbeitung der jährlichen Rahmenvereinbarung zur Abstimmung von Kapazitäten und Zusammensetzung der Angebote und Einrichtungen der Region.
  • Etablierung von Angeboten, wenn sich der Bedarf dafür ergibt.
  • „Fredericiaskolen“ – ein Unterrichtsangebot für taube / hörbehinderte Kinder.
  • „Nyborgskolen“ - ein Internat für taube / hörbehinderte Kinder aus dem ganzen Land.

Finanzierung

Die Kommunen tragen die Kosten für alle Angebote. Die Sätze werden in dem jährlichen Rahmenabkommen zwischen Region und Kommunen festgelegt. Der Staat finanziert die Aufwendungen für die Erstellung des jährlichen Rahmenabkommens.


Siden er sidst opdateret 29-05-2008.
Kontakt Region Syddanmark

Region Syddanmark | Damhaven 12 | 7100 Vejle | Email: kontakt@regionsyddanmark.dk | Tlf: 76 63 10 00 | Fax: 76 63 20 00